Schornsteinfegermeister

Gebäudeenergieberater  (HWK)

Sven Horstmann

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Gashausschau nach TRGI 2008

 
Mit Erscheinen der Technischen Regeln für Gasinstallationen 2008 wurden einige Bereiche dieses Regelwerks modifiziert. Zur Erhöhung der Sicherheit in der Gasversorgung wird nun auch der Hauseigentümer in die Pflicht genommen.
 
Ab der Hauptabsperreinrichtung des Netzanschlusses liegt die Verantwortung für die Gasinstallation in den Händen von Eigentümern und Mietern.
 
Vor der ersten Inbetriebnahme müssen Gasleitungen im Haus auf Dichtheit geprüft werden, sonst wird der Anschluss vom Gasversorgungsunternehmen nicht freigegeben. Die Gebrauchsfähigkeit und Dichtheit der Gasleitung ist anschließend alle 12 Jahre durch ein
Fachunternehmen, welches diese Arbeit ausführen darf ( z. B. Vertragsinstallationsunter – nehmen ), nachzuweisen.
 
Mit der richtigen Behandlung und der jährlichen Gashausschau, sorgen Sie dafür, dass Ihre Gasanlage intakt bleibt und Risiken erst gar nicht entstehen.